Wie Unterhose wechseln: Keine Angst vor dem Anbieterwechsel
Obwohl die gesamte Prozedur des Anbieterwechsels seit der Liberalisierung des Energiemarktes wesentlich erleichtert wurde, hat bisher nur ein geringer Teil der deutschen Verbraucher seine Chance auf günstigere Strom- oder Gaskonditionen genutzt. Dabei wäre dies in der heutigen Zeit, in welcher die stetig steigenden Energiepreise für viel Aufregung sorgen, besonders zu empfehlen.
Die Begleiterscheinungen der Marktexplosion im Energiesektor scheint zu großer Unsicherheit auf Verbraucherseite zu führen: Durch Unternehmensinsolvenzen sowie undurchsichtige Verkaufsstrategien wie Boni oder Vorauskasse-Modelle, scheinen viele eine regelrechte Scheu vor dem Gedanken eines Tarif- oder Anbieterwechsels entwickelt zu haben. Umständlich, aufwändig, ja sogar unsicher soll dieses Verfahren sein.
Klassische Irrtürmer beim Anbieterwechsel
Einige dieser Vorurteile sind ziemlich realitätsfern. Der Anbieterwechsel ist bürokratisch unkompliziert, in der Regel risikoarm und kostenfrei. Ein direkter Grund zur Sorge besteht grundsätzlich nicht.
Festzuhalten ist, dass prinzipiell jeder Verbraucher jederzeit (sofern er vertraglich nicht mehr an einen anderen Anbieter gebunden ist) das Recht hat, seinen Energielieferanten bzw. den Tarif zu wechseln. Entgegen allen Befürchtungen wird es beim Anbieterwechsel zu keinem Stromausfall kommen, da die Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, den Verbraucher kontinuierlich mit Strom zu beliefern. Ein insolvenzbedingter Stromausfall ist auf Grundlage der Grund- und Ersatzversorgung ebenfalls nicht zu befürchten.
Welchen Anbieter soll ich nehmen?
Bei aller Unkompliziertheit des eigentlichen Wechselvorgangs sollte man wie bei jedem Vertragsabschluss die Wahl des Vertragspartners gründlich prüfen. Auch der Strommarkt beheimatet unseriöse Anbieter, die die Kunden mit besonders hoch angelegten Boni locken, Jahresbeiträge im Voraus erwarten oder Strompakete verkaufen möchten. Hier sollte man ein genaues Auge auf die Vertragsbedingungen werfen: Boni gelten meistens bei den teuersten Tarifen des Anbieters. Im Falle der Vorauskasse verfällt die eingezahlte Summe, wenn der Anbieter Insolvenz anmeldet - so warnt die Verbraucherzentrale. Schließlich sind auch Paketangebote zweifelhaft, weil der Verbraucher Gefahr läuft, aufgrund der Fehleinschätzung des eigenen Stromverbrauchs viel Geld zu verlieren. Einen guten Überblick in diesem Tarifdschungel bieten Ihnen von daher Tarifvergleichsrechner an.
Anbieterwechsel: Wie wäre es mit Ökostrom?
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